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Allgemeine Geschäftsbedingungen von PSH Schwimmbadtechnik:

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Poolservice-Hattersheim Schwimmbadtechnik / Wellness, Inhaber R.Stössel, kurz PSH

1. Impressum/ Anbieter:

PSH Schwimmbadtechnik / Wellness
R.Stössel
Friedrich-Ebert Str .31, 65795 Hattersheim
Tel .: 01520-1855775
E-Mail: poolservice-hattersheim@arcor.de

2. Allgemeines

Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der Firma PSH liegen diese Bestimmungen nach jeweils aktuellem Stand zugrunde. Die aktuelle Version kann kann jeweils in den Geschäftsräumen bei PSH eingesehen oder abgefordert werden. PSH behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern und oder zu erweitern, soweit es die gesetzlichen Bestimmungen verlangen oder zulassen. Sie werden mit Vertragsabschluß und Möglichkeit der Kenntnisnahme spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von PSH schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche oder freiberufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Es gilt die gesetzliche Definition in der jeweils aktuellen Fassung. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln. Als Unternehmer gelten auch Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
Käufer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Auftragsabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehungen gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten wird uns nicht durchgeführt. Aktuelles EU- & Bundesrecht werden beachtet.

3. Vertragsabschluss

Kaufverträge bis zu einem Wert von 500,-- Euro kommen durch Bestellung des Kunden zustande, sofern PSH nicht unverzüglich widerspricht. Bei darüber hinausgehenden Bestellwerten handelt es sich im Shop nur um eine invitatio ad offerendum. Zum Vertragsschluss ist eine schriftliche Auftragsbestätigung durch PSH erforderlich. Diese Bestimmung gilt nicht bei einem Kauf über ein Internetauktionshaus oder anderen Verkaufsplattformen, wenn und soweit die dortigen Bedingungen mit dieser Klausel nicht konform gehen.

4. Zahlungsbedingungen und Preise

Für die Lieferung gelten unsere Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich zzgl. Versandkosten, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn PSH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Höherer Verzugs- auch Zinsschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage wird von PSH keine Haftung übernommen. PSH behält sich bei Zahlungsverzug über 30 Tage nach Lieferung der Ware vor, zivil- oder strafrechtliche Schritte einzuleiten.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt, tituliert oder von uns anerkannt worden ist. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss, die auf der Schwankung von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können in angemessener Form an den Käufer, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, weitergegeben werden.

5. Lieferfrist

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung unter der Vorraussetzung, dass PSH selbst rechtzeitig beliefert wird. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind. Sofern PSH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Verbraucher Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) oder durch das Transportunternehmen verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende wird PSH in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.

6. Gefahrenübergang, Versand, Lieferung

Teillieferungen durch PSH sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Die Versandart, den Versandweg und das mit dem Versand beauftragte Transportunternehmen kann PSH nach eigenem Ermessen bestimmen.
Bei Paketsendungen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Um Ansprüche geltend machen zu können, hat der Käufer sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich anzuzeigen. Kaufleute im Sinne des HGB haben dies innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware gegenüber PSH zu erklären. Verbraucher haben diese Mängel innerhalb von sieben Tagen schriftlich gegenüber PSH zu erklären. Offensichtliche äußere Mängel haben bei Möglichkeit auch bereits gegenüber dem Warenüberbringer der Ware erklärt zu werden.

7. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Beginn der Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung :
Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt sämtliche nach dem Fernabsatzrecht erforderlichen Informationen erhalten haben und sämtliche für den elektronischen Geschäftsverkehr spezifischen Pflichten erfüllt sind. Bei einer Warenlieferung beginnt die Frist erst am Tag nach Erhalt der Sache zu laufen, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt diese in Textform noch gesondert mitzuteilende Widerrufsbelehrung erhalten haben und die vorgenannten Pflichten erfüllt sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache)
Der Widerruf ist zu richten an:
Herrn R.Stössel, Poolservice-Hattersheim Schwimmbadtechnik Wellness, Friedrich-Ebert Str .33, 65795 Hattersheim,poolservice-hattersheim@arcor.de


Widerrufsfolgen :
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht  oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt dabei außer Betracht. Darüber hinaus gilt die Wertersatzpflicht für den Fall, dass der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, bei der Überlassung von Sachen nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, soweit die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

Ende der Widerrufsbelehrung

8. Annahmeverweigerung durch den Käufer

Außer bei der Ausübung des Widerrufsrechtes nach Nummer 7 erfolgt eine Warenrücknahme nur bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen oder nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch- oder Rücknahmeersuchen, deren Ursache PSH nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Rückabwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch PSH. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Wareneingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Bearbeitungs- / Stornogebühr von 15% des Rechnungsbetrags. Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so ist PSH berechtigt wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist PSH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an PSH für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro angefangene Woche pauschal 4 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Überschreitet die Summe der Pauschalen den Zeitwert des Gegenstandes, geht dieser in das Eigentum von PSH über.

9. Eigentumsvorbehalt

PSH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln - ist PSH berechtigt, ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels, auf Anforderung seitens PSH die erhaltene Ware auf eigene Kosten zurückzusenden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich - mindestens innerhalb von sieben Tagen - schriftlich zu benachrichtigen.

10. Gewährleistung / Haftungsausschluss

Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges beim Verkauf nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung. Bei Waren mit Herstellergarantie wird die Garantieabwicklung direkt vom Hersteller erbracht und nicht durch PSH. Weitere Garantieansprüche bestehen nicht. Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind übernimmt PSH keine Gewähr. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von PSH autorisiert wurden. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen aus dem Kaufvertrag in Kraft. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. PSH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers (dies gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht).

11. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Um Ihre Bestellung abwickeln und ausliefern zu können, geben wir Ihre Daten nur an den jeweils mit der Auslieferung beauftragten Lieferdienst weiter. Alle Ausweiskopien werden nach der Vorgangsabwicklung vernichtet.

12. Informationspflicht gemäß Batterieverordnung (BattV):

Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Lassen Sie diese nur über den Fachhandel oder durch Batterie-Sammelstellen entsorgen. Dies ist ein konkreter Beitrag zum Umweltschutz. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht). Falls Sie Ihre Batterien und Akkus bei uns zurückgeben möchten, schicken Sie diese bitte ausreichend frankiert an unsere Adresse. Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem der beiden nebenstehenden Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen. Das chemische Symbol (Cd, Hg oder Pb) wird unter dem Zeichen abgebildet.

Pb = Batterie/Akku enthält Blei
Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber

13. Ergänzende Bestimmungen

Bei der Lieferung von Literatur gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Restposten sind generell vom Umtausch und/ oder Rückgabe ausgeschlossen. Als Restposten zu werten sind Artikel, welche nach Abverkauf der vorrätigen Menge nicht mehr ins Sortiment aufgenommen werden.
PSH ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffenden Daten, zu verarbeiten. PSH hält sich dabei an die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
Alle für eine evtl. Ausfuhr der Waren notwendigen Zustimmen von Ämterseite, insbesondere des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Sollte die Ausfuhrgenehmigung versagt werden, berechtigt das den Käufer nicht zum Vertragsrücktritt. PSH trägt keine Zoll- oder Steuerkosten bei Versand über die EU-Grenzen hinaus. Diese Kosten hat der Käufer zu tragen. PSH haftet auch nicht für die Durchführbarkeit von Lieferungen übver die EU-Grenzen hinaus oder für die Frage, ob ein Gegenstand oder eine Leistung im Liefergebiet erlaubt ist und geliefert werden darf. PSH kann, wenn eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt wird, vom Vertrag zurücktreten.
Wird ein Gerät als defekt gerügt, und stellt sich nach Prüfung heraus, das die Rüge unberechtigt war, so gilt eine Aufwandspauschale von 15,- Euro als akzeptiert, die der Einsender des Gerätes vor Rückgabe des Gegenstandes innerhalb von 10 Tagen zu zahlen hat. Nach diesem Zeitraum wird eine Pauschale von 4,- Euro pro angefangene Woche für Einlagerung berechnet. Weiterer Schadensersatz bleibt aber vorbehalten. Überschreitet die Summe der Pauschalen den Zeitwert des Gegenstandes, geht dieser in das Eigentum von PSH über.

14. Abschließende Bestimmungen

Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird für Kaufleute im Sinne des HGB Frankfurt vereinbart. PSH ist jedoch auch berechtigt, an den sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsständen des Käufers zu klagen.
Sollte sich eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Liefervertrages als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam.

Hattersheim, 01.05.2006 

 
 
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